Informationen zur Einlagensicherung

Gesetzliche Einlagensicherung

In Deutschland ist nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und  Anlegerentschädigungsgesetzes pro Kunde eine Grundabsicherung bis zu 100.000 EUR vorgeschrieben. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.edb-banken.de.

Freiwillige Einlagensicherung

Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH ist ferner dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen ab. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 Prozent des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate,  sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nicht geschützt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bankenverband.de

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