Informationen zur Einlagensicherung

Gesetzliche Einlagensicherung
In Deutschland ist nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes pro Person eine Grundabsicherung von maximal 100.000 € vorgeschrieben. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt.

Weitere Informationen erhalten Sie über den Informationsbogen für den Einleger und unter www.edb-banken.de.

Freiwillige Einlagensicherung
Zusätzlich sind die Einlagen jedes einzelnen Kunden durch unsere Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken (BdB) abgesichert. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter Bundesverband deutscher Banken abgefragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesverband deutscher Banken e.V., Burgstraße 28, 10178 Berlin oder unter www.bankenverband.de